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Erbrecht

Infos zum Erbrecht

Seit mehr als 20 Jahren ist Herr Rechtsanwalt Helmut Graf von Moltke Schwerpunktmäßig im Erbrecht tätig. Seit 2010 ist er auch an der Hochschule Worms im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften als Lehrbeauftragter tätig und hält dort Vorlesungen zum Schenkungs- und Erbrecht. Er verfügt im Erbrecht sowohl über das notwendige Spezialwissen als auch über umfangreiche langjährige Erfahrung. Darüber hinaus wird er regelmäßig von den umliegenden Gerichten als Testamentsvollstrecker ernannte. Darüber hinaus berät er auch umfassend zu Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Herr Rechtsanwalt Helmut Graf von Moltke berät sowohl Erben als auch Pflichtteilsberechtigte in allen Fragen rund um das Erbrecht.

Unsere Tätigkeitsfelder lassen sich schlagwortartig wie folgt zusammenfassen:

Gesetzliche Erbfolge / Testamentsgestaltung / Lebzeitige Übertragungen / Auslegung und Anfechtung letztwilliger Verfügungen / Nachlasssicherung / Nachlassgerichtliches Verfahren / Erbengemeinschaft / Erbenhaftung / Pflichtteilsrecht / Testamentsvollstreckung / Vorsorge- und Patientenverfügung / Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht